Geschichte

Weil es im norddeutschen Raum um 1900 kein Heim für schulentlassene, katholische Jungen gab und katholische Jungen außerhalb des Bistums untergebracht werden mussten, gab der Bischof von Osnabrück den Auftrag, in Börgermoor eine Erziehungsanstalt für katholische männliche Fürsorgezöglinge zu bauen.

Grundlage für diese Entscheidung war ein Vorläufergesetz zum späteren Jugendwohlfahrtsgesetz, das regelte, dass Minderjährige in Heimen ihres Bekenntnisses untergebracht werden sollten. Das Haus war damals schon modern ausgestattet, schließlich gab es elektrisches Licht, fließend Wasser und eine Dampfheizung.

Der Name "Johannesburg" ist dem Heiligen "Johannes der Täufer" gewidmet. Der Titel "Burg" wurde gewählt, weil die Einrichtung im Moor gebaut und aufgrund der dünnen Besiedlung mit einer Wüste verglichen wurde. Aus der anfänglichen Idee, die Jugendlichen zur Kultivierung des Moores heranzuziehen entwickelte sich bereits in den 1920er Jahren die systematische Berufsausbildung. Denn die Johannesburg hatte zur Selbstversorgung erste Werkstätten, wie beispielsweise Tischlerei, Bäckerei, Gärtnerei, Landwirtschaft und Schneiderei eingerichtet, während in der Hauswirtschaft ab 1916 die Hiltruper Missionsschwestern tätig wurden.

Bis 1929 stand Pater Esser der Johannesburg als Direktor vor. Ihm folgte Pater Peter Petto, der schon von 1914 bis 1925 Assistent auf der Johannesburg war. Pater Petto ist weit über die Grenzen Surwolds bekannt. Er gab praktische und theoretische Impulse zur Neugestaltung der Heimerziehung, die in der Fachwelt große Aufmerksamkeit fanden. Er gilt als Reformator der katholischen Heimerziehung der damaligen Zeit. So bemühte er sich u.a. um eine familienhafte Gruppenerziehung in Form von "Heimgemeinschaften". Abweichend von der damaligen Anstaltsmethode hat Pater Petto speziell die Entwicklung der Gruppenpädagogik vorangebracht und stärker die individuelle Eigenart eines jeden Jugendlichen beachtet.

Im düstersten Kapitel der deutschen Geschichte, der Nazidiktatur, wurde die Johannesburg von der Gestapo unterstellt (1942 bis 1945). Die Patres und Ordensbrüder mussten gehen.

Pfingsten 1945 kam Pater Petto zurück, der unter schwierigsten Rahmenbedingungen die Kriegsschäden beseitigte. Den Gedanken der Heimgemeinschaften griff Pater Güldenberg auf, der ab 1952 Leiter war und mit den Heimparlamenten ein Stück gelenkter Selbstverwaltung schuf. So übernahmen die Jugendlichen Verantwortung bei der Gestaltung des Heimalltages, beispielsweise bei der Kontrolle von Ordnung und Sauberkeit im Hause und des Ausgangs. Mit der Einführung des kostendeckenden Pflegesatzes Ende der 1960er Jahre konnten viele Werkstätten modernisiert werden. Die Vernetzung von Berufsausbildung, Schule und Sozialpädagogik konnte durch regelmäßige Konferenzen ab diesem Zeitpunkt ebenfalls deutlich verbessert werden.

Mit der hohen Jugendarbeitslosigkeit in den 1980er Jahren öffneten sich unter dem ersten "weltlichen" Direktor Alois Hügle (1984 bis 1999) die Werkstätten für externe Jugendliche. Aus heutiger Sicht war das eine der wichtigsten  Weichenstellungen. Andere Einrichtungen, die diese ersten politischen Signale "Ambulant vor Stationär" nicht hinreichend wahrnahmen, gibt es heute nicht mehr. Die Entwicklung dieser Öffnung wurde von Wichard Klein wissenschaftlich begleitet.

Resultierend aus der hohen Jugendarbeitslosigkeit folgte im Jahr 1982 die Einführung des Benachteiligtenprogramms. Die Johannesburg wurde ein Träger dieser Maßnahme. In den 90er Jahren entwickelte sich die Johannesburg zu einem wichtigen Faktor im Bereich der Ausbildung benachteiligter Jugendlicher in der Region. Für externe Mädchen und Jungen im Rahmen der Beruflichen Bildung besteht eine eigenständige sozialpädagogische Begleitung. 1996 wurde die Johannesburg als "Sonstige Reha-Einrichtung" anerkannt und ist seitdem ein regionales Zentrum der beruflichen Rehabiltation junger behinderter Menschen. Im Laufe der 100jährigen Geschichte wurden die Hilfsangebote deutlich differenzierter und erfassen heute fast alle Altersgruppen. Dazu zählen Familien mit Erziehungsfragen in Krisensituationen genauso, wie verhaltensauffällige Grundschüler und Umschüler. Detaillierter wird in unserer Chronik "Hilfen von heute - Chancen für morgen" auf die Geschichte eingegangen. Das Buch wurde im Jahr 2013 zum 100. Geburtstag der Johannesburg herausgegeben und ist im örtlichen Buchhandel, im Jugendgästehaus Papenburg sowie in der Johannesburg Surwold für 20 Euro erhältlich.

Die Heimkinder in den 1950er und 1960er Jahren: Verpflichtung zur Transparenz und Teilhabe

Zu kontroversen Diskussionen führten ab 2007 Medienberichte über die Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre. Anlass war unter anderem das Buch "Schläge im Namen des Herrn", das der Spiegel-Redakteur Peter Wensierski verfasst hatte. Die Impulse, die von der Veröffentlichung ausgingen, waren gut und richtig. Aber die Darstellung war nicht so komplex, wie es die Aufarbeitung dieser umfänglichen Epoche bedurft hätte. Zur Beschreibung der Situationen in den deutschen Heimen verwendete der genannte Autor im Wesentlichen die Aussagen von Betroffenen mit Negativerfahrungen. Zu den Hauptkritikpunkten an den Verhältnissen in der damaligen Zeit gehörten die völlig unzureichende personelle und räumliche Ausstattung, aber vor allem die psychische Demütigung, die physische Gewalt und Ausbeutung durch Arbeit sowie die willkürliche behördliche Einweisung von Betroffenen aufgrund von angeblichen Nichtigkeiten. Dabei ist es unbestritten, dass es in kirchlichen, aber auch staatlichen Einrichtungen in den 1950er und 1960er Jahren eklatante Missstände gab. In einem Bericht des Burgblicks des Jahres 2008 begrüßte der damalige Direktor Wichard Klein die Diskussion und setzte sich für eine Aufarbeitung der Geschichte ein. Als Vorstandsmitglied des Bundesverbandes katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BVkE) forderte er auch andere Einrichtungen zu einer offensiven Aufarbeitung in der Öffentlichkeit auf. Zu der Aufarbeitung gehörte auch die Darstellung des geschichtlichen und des generellen pädagogischen Rahmens, der in der Nachkriegszeit das Tagesgeschehen bestimmte. Auch wenn es heute kaum noch vorstellbar ist, so war die Züchtigung mit dem Rohrstock bis in die 1960er Jahre nicht nur im Heim, sondern auch in vielen öffentlichen Schulen und in den Familien an der Tagesordnung. So galt in den Familien seit 1896 das alleinige Züchtigungsrecht durch den Vater (§ 1631 Abs. 2 BGB), das 1958 mit dem Gleichberechtigungsgesetz auch auf die Mutter übertragen wurde. Der Bundesgerichtshof stellte 1957 beispielsweise klar, dass "maßvolle Ohrfeigen, die keine Merkmale an der getroffenen Stelle hinterlassen, nicht gegen das Sittengesetz oder das Gewohnheitsrecht verstoßen". Erst nach der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention wurden erzieherische Maßnahmen mit psychischer oder körperlicher Gewalt in Deutschland für unzulässig erklärt. Mit diesem kurzen geschichtlichen Umriss sollen keinesfalls die damaligen Erziehungsmethoden in den Heimen entschuldigt werden, aber sie waren damals ein weit verbreites Mittel der Erziehung. Ausgeblendet wurden zu Beginn der Diskussion aber auch die Bedingungen, unter denen die Verantwortlichen in der Jugendhilfe damals arbeiten mussten. Kinder und Jugendliche, die mit ihrem Verhalten negativ auffielen, waren aus der Sicht der Verantwortlichen im Heim einfach nur ungehorsam. Diagnosen wie "entwicklungsgehemmt", "traumatisiert" oder "psychisch gestört" konnten in jener Zeit nicht erhoben werden, weil die diagnostischen Möglichkeiten damals nicht oder nur teilweise vorhanden waren. Bei dieser Diskussion sollte auch nicht vergessen werden, dass ein kostendeckender Pflegesatz zu jener Zeit fehlte. Dass Ordensleute ihren Lebensmittelpunkt rund um die Uhr mit den Kindern und Jugendlichen teilten, kam sicher auch den Einweisungsbehörden finanziell entgegen. Im Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) hat der ehemalige Direktor Wichard Klein als Vorstandsmitglied des Verbandes an den Verhaltensvorschlägen zur Aufarbeitung der Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren mitgewirkt. So wurde vorgeschlagen, dass Anfragen von Betroffenen, Angehörigen und Medienvertretern sehr offensiv behandelt werden sollten. Dieses wurde in der Johannesburg sehr offen praktiziert. Der Historiker Dr. Bernhard Frings hob in mehreren Gesprächen den ungehinderten Zugang zum Archiv und den Akten der Johannesburg hervor. Er untersuchte mit anderen Forschern die statistische Größenordnung der Heimerziehung in der Nachkriegszeit, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen, auch mit Blick auf Erziehungsziele und Strafen (s. Beitrag von Dr. Bernhard Frings in dieser Chronik). Damit sich die 1950er und 1960er Jahre der Heimerziehung endgültig in die Geschichte einreihen und Missstände von damals, die auch in der Johannesburg vorkamen, nicht wieder aktuell werden, sieht sich die Johannesburg verpflichtet, an Konzepten, die der Transparenz der Arbeit und der Teilhabe der jungen Menschen dienen, federführend weiterzuarbeiten.

Missbrauchsbeauftragte für die Johannesburg GmbH:

Frau Diplom-Psychologin
Christa Sicking-Schürmann
christa-beratung@freenet.de

Pastoralreferent em.
Werner Heckmann 
02574/1216
wernerheckmann@gmx.net