BEZIEHUNGEN STÄRKEN
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Manche Familien geraten vorübergehend aus dem Gleichgewicht – durch Krisen, Überforderung oder komplexe Lebenslagen. Unsere Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) setzt genau hier an: mit individuell angepassten, ressourcenorientierten Unterstützungsangeboten direkt im Lebensumfeld der Familie.
Ziel ist es, das Miteinander nachhaltig zu stärken, das Zusammenleben in der Familie zu sichern und Entwicklungschancen zu fördern – mit Blick auf das Ganze: Beziehungen, Erziehung, Alltag und System.
Unsere Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante und präventive sowie im Rahmen der Kindeswohlsicherung unterstützend angelegte Leistung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 i.V.m. § 31 SGB VIII.

Unsere Angebote im Überblick
Unsere Hilfsangebote:
- Individuelle Anpassung der Hilfe am Bedarf der Familie
- Biographie Arbeit mit Pflegekindern oder Adoptivkindern
- Trauma Bearbeitung
- Begleitung und Förderung des jungen Menschen in ihrer Entwicklung
- Erziehungsberatung
- Unterstützung der Anbindung im Sozialraum
- Aufbau von Netzwerken
Die Hilfe kann z. B.
notwendig sein um:
- die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken
- den Verbleib des Kindes in der Familie zu sichern
- besondere Erziehungsprobleme zu lösen
- akute Krisen überwinden zu helfen (z. B. Krankheit, Trennung, Gewalt, pubertäre Konflikte)
- den Erhalt von Pflegeverhältnissen zu sichern
- ein Beziehungsangebot für Kinder zu schaffen
- die Rückführung von Kindern aus stationären und teilstationären Maßnahmen zu begleiten
Umgangspflegschaften
Wenn getrennt lebende Eltern keine einvernehmlichen Lösungen für den Umgang mit ihren Kindern finden, kann das Familiengericht eine Umgangspflegschaft anordnen. Unsere sozialpädagogischen Fachkräfte übernehmen in diesem Fall neutral und verbindlich die Aufgabe, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil zu ermöglichen – sicher, strukturiert und deeskalierend.
Ziel ist es, das Umgangsrecht verantwortungsvoll umzusetzen und zugleich das Kind in seiner Loyalität und emotionalen Sicherheit zu schützen.
Unsere Sozialpädagogische Ambulanz führt, im Auftrag des Familiengerichtes, Umgangspflegschaften (§ 1684 BGB) durch. Hierbei werden Kolleg*innen explizit als Umgangspfleger benannt bzw. befugt. Umgangspflegschaften werden vom Familiengericht angeordnet. Dabei werden Teile der elterlichen Sorge auf den Umgangspfleger übertragen. Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen.
Im Einzelnen werden folgende Aufgaben übernommen:
- Organisation und Vorbereitung der Umgangstermine
- Absprache von Art und Weise des Umgangs
- Fortlaufende Koordinierung
- Vermittlung zwischen den Elternteilen
- Deeskalation des Elternkonflikts
- Einhaltung der getroffenen Umgangsregelung
- In Ansätzen auch Coaching des umgangsberechtigten Elternteils
- Begleitung der Übergabe und/oder (wenn nötig) einzelner Termine
- temporär die Ermöglichung einer "Pufferfunktion" zwischen den Eltern
Fragen?
Ansprechperson

Andreas Thomes
Bereichsleitung Kinder- und Jugendhilfe
Mitarbeiter*innen
Unser Team

Anja Hauptmann
Teamleitung SPAZ

Thea Kuper
Mitarbeiterin SPAZ

Carsten Lelonek
Mitarbeiter SPAZ

Melanie Pfeiffer
Mitarbeiterin SPAZ

Mareike Germers
Mitarbeiterin SPAZ
