Zum Inhalt springen

Berufliche Bildung

Anderer Leistungsanbieter (§60 SGB IX)

Eingangsverfahren (EV)

Im Eingangsverfahren bieten wir in den ersten 3 Monaten die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Bereichen auszuprobieren. Im Vordergrund steht dabei die Persönlichkeit jedes Einzelnen.

Wir ermitteln gemeinsam anhand von unterschiedlichen praktischen Projekten die individuellen Stärken und Kompetenzen.

Unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Wünsche entwickeln und planen wir gemeinsam kurz-, mittel- und langfristige berufliche Ziele zur Integration am Arbeitsmarkt.

Erfahrungsbericht:

Jens 20 J. hatte den Wunsch geäußert für seinen Papa ein Holzschild zum Geburtstag zu bauen. Anhand dieses Projektes konnten wir beobachten wie Jens mit den Werkstoffen Holz und Farbe umgeht und seine Fähigkeiten zur Arbeitsorganisation abfragen. Jens hatte die Möglichkeit bekommen sich kreativ einzubringen. Im Laufe der Zeit bildete sich ein verstärktes Interesse und auch ein gutes handwerkliches Geschick für Montagearbeiten heraus, so dass er in den entsprechenden Berufsbildungsbereich einmündete.

Fragen?

Ansprechpersonen

Silke Middendorf

Maßnahmekoordination PIT!

Michaela Schöpper

Bereichsleitung Berufliche Bildung