Wohn­grup­pen für Mäd­chen

Welche Bereiche gibt es?

Das Mädchenhaus liegt in unmittelbarer Nähe zum Haupthaus der Einrichtung. Um auf die individuellen Hilfebedarfe besser eingehen zu können, differenziert sich das Angebot für Mädchen in der Gruppe auf dem Hauptgelände je nach notwendiger Betreuungsintensität in verschiedene Bereiche.

Die Außenwohngruppe für Mädchen befindet sich in Papenburg mit guter Anbindung an die Stadt mit ihren Schulen, Betrieben und Vereinen. Die Gruppe verfügt über ein großzügiges Raumangebot und einen Garten.

Wie wird gearbeitet?

Grundlage der Arbeit ist die soziale Gruppenarbeit. Die jungen Menschen erproben in der Gemeinschaft soziale Umgangsformen, Konfliktlösungsstrategien und sie stärken ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung. Ein stark strukturierter Tagesablauf gibt den Mädchen Halt und Orientierung. Die Betreuung und Erziehung ist sozialpädagogisch ausgerichtet im Sinne einer annehmenden und konsequenten Führung. Nach unserer Erfahrung sind Verhaltensauffälligkeiten bei Mädchen oft Ausdruck erlebter Gewalt und Grenzüberschreitung (z. B. sexueller Missbrauch).

Aus diesem Grund sind psychologische Hilfen und Traumabearbeitung wichtige Bestandteile unserer Mädchenarbeit. Das Leben in der Wohngruppe bietet für die Mädchen emotionalen Rückhalt und stellt einen besonderen Schutzraum dar. Die Mitarbeiterinnen werden regelmäßig durch eine Mitarbeiterin des Psychologischen Dienstes unterstützt.

Wer wird aufgenommen?

Die Hilfe durch die Wohngruppe für Mädchen richtet sich an weibliche Jugendliche und junge Frauen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Aufnahmegründe sind:

  • Verhaltensauffälligkeiten wie Streunen, Delinquenz
  • Symptome psychischer Belastung wie Autoaggression, depressive Verstimmungen, sozialer Rückzug
  • Notwendiger Schutz vor Misshandlung und Missbrauch
  • Mangelnde Versorgung und Betreuung in der Familie
  • Störungen in der Entwicklung der Persönlichkeit (z.B. Bindungsstörungen)
  • Lern- und Leistungsstörungen, Schulversagen oder Schulverweigerung

Ausschlusskriterien sind:

  • Akute psychische Erkrankung
  • Therapiebedürftige Drogenabhängigkeit
  • Geistige Behinderung