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Jugendliche/Eltern

Die Johannesburg bietet vielfältige sozialpädagogische, schulische und berufliche Hilfen an, die im Einzelfall auch mit psychologischer und psychiatrischer Unterstützung und Begleitung verbunden werden können.

Die Hilfen basieren auf dem
Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) SGB 12 (Soziale Hilfen) und dem Sozialgesetzbuch III (Agentur für Arbeit)

Die Hilfen erfolgen entweder in
stationärer Form (Wohngruppen über Tag und Nacht, Betreutes Wohnen)

oder in
teilstationärer Form (Betreuung tagsüber in der Johannesburg, Wohnen zu Hause)

oder in
ambulanter Form (Fachdienste gehen in die Familie).

Das schulische Angebot umfasst
die Klassen 1-9 analog Grundschule, Hauptschule bzw. Förderschule

das Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundbildungsjahr und bei einzelnen Ausbildungsgängen auch den Teilzeitunterricht

In der Einrichtung stehen 34 qualifizierte Ausbildungsgänge zur Verfügung, die bis zum Ausbildungsabschluss in der Einrichtung durchlaufen werden können.
Wenn sie für sich bzw. für Ihr Kind einen Hilfebedarf sehen, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Jugendamt und/oder Agentur für Arbeit in Verbindung.

Falls Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ob und welche Form der Hilfe für Sie bzw. Ihr Kind notwendig und geeignet ist, müssen Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten Stellen klären. Dort wird unter Umständen ein Hilfebedarf festgestellt, den wir dann in der Johannesburg umzusetzen versuchen.
Vor Hilfebeginn erfolgt eine Kontaktaufnahme mit uns, damit Sie die Angebote kennenlernen und alle damit zusammenhängenden Fragen geklärt werden können. Während der Durchfürung der Hilfe finden regelmäßige Gespräche statt, um den erreichten Stand der Förderung und das weitere Vorgehen abzusprechen. An diesen Gesprächen sind Sie selbstverständlich beteiligt. Während der Zeit der Förderung der Johannesburg stehen Ihnen für alle Belange Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie jederzeit bzw. nach Absprache erreichen können.
Generelles Ziel unserer Arbeit ist, das Kind bzw. den Jugendlichen oder jungen Erwachsenen soweit zu stabilisieren, das es/er unter regulären Bedinungen in Schule, Betrieb, Elternhaus bzw. eigener Wohnung (wieder) zurecht kommen kann. In der Regel erfolgt die Hilfe mehrjährig. In dieser Zeit sind wir in Verbindung mit dem zuständigen Jugendamt bzw. Agentur für Arbeit Ihr verlässlicher Partner.
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