Die Johannesburg bietet vielfältige
sozialpädagogische, schulische und berufliche Hilfen an, die im
Einzelfall auch mit psychologischer und psychiatrischer Unterstützung
und Begleitung verbunden werden können.
Die Hilfen basieren auf dem
Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) Sozialgesetzbuch III
(Arbeitsförderung) SGB 12 (Soziale Hilfen) und dem Sozialgesetzbuch III
(Agentur für Arbeit)
Die Hilfen erfolgen entweder in
stationärer Form (Wohngruppen über Tag und Nacht, Betreutes Wohnen)
oder in
teilstationärer Form (Betreuung tagsüber in der Johannesburg, Wohnen zu Hause)
oder in
ambulanter Form (Fachdienste gehen in die Familie).
Das schulische Angebot umfasst
die Klassen 1-9 analog Grundschule, Hauptschule bzw. Förderschule
das Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundbildungsjahr und bei einzelnen Ausbildungsgängen auch den Teilzeitunterricht
In der Einrichtung stehen 34 qualifizierte Ausbildungsgänge zur
Verfügung, die bis zum Ausbildungsabschluss in der Einrichtung
durchlaufen werden können.
Wenn sie für sich bzw. für Ihr Kind einen Hilfebedarf sehen, setzen Sie
sich bitte mit dem für Sie zuständigen Jugendamt und/oder Agentur für
Arbeit in Verbindung.
Falls Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ob und welche Form der Hilfe für Sie bzw. Ihr Kind notwendig und
geeignet ist, müssen Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
genannten Stellen klären. Dort wird unter Umständen ein Hilfebedarf
festgestellt, den wir dann in der Johannesburg umzusetzen versuchen.
Vor Hilfebeginn erfolgt eine Kontaktaufnahme mit uns, damit Sie die
Angebote kennenlernen und alle damit zusammenhängenden Fragen geklärt
werden können. Während der Durchfürung der Hilfe finden regelmäßige
Gespräche statt, um den erreichten Stand der Förderung und das weitere
Vorgehen abzusprechen. An diesen Gesprächen sind Sie selbstverständlich
beteiligt. Während der Zeit der Förderung der Johannesburg stehen Ihnen
für alle Belange Ansprechpartner zur Verfügung, die Sie jederzeit bzw.
nach Absprache erreichen können.
Generelles Ziel unserer Arbeit ist, das Kind bzw. den Jugendlichen oder
jungen Erwachsenen soweit zu stabilisieren, das es/er unter regulären
Bedinungen in Schule, Betrieb, Elternhaus bzw. eigener Wohnung (wieder)
zurecht kommen kann. In der Regel erfolgt die Hilfe mehrjährig. In
dieser Zeit sind wir in Verbindung mit dem zuständigen Jugendamt bzw.
Agentur für Arbeit Ihr verlässlicher Partner.